Was hat sich seit Januar 2024 geändert?
Für Kinder darf nur noch ein Ausweisdokument mit integriertem Chip ausgestellt werden.
Das bedeutet, dass für Kinder dieselben Ausweisdokumente wie für Erwachsene zu beantragen sind.
Personalausweis: 22,80 € (für Aufenthalt / Reisen innerhalb der EU)
Reisepass: 37,50 € (für Aufenthalt / Reisen außerhalb der EU)
Was MUSS zur Beantragung mitgebracht werden?
Ein evtl. bereits vorhandenes Ausweisdokument bzw. die Geburtsurkunde
Ein biometrisches Lichtbild -> aktuell!
Zustimmungserklärung* beider Elternteile
Das Kind muss bei Beantragung anwesend sein
*Zustimmungserklärung:
Sie finden das Formular auf unserer Homepage oder hier:
ZustimmungserklärungBEACHTEN SIE, dass die Zustimmungserklärung zwingend erforderlich ist und beim
Personalausweis bis 16 Jahren
Reisepass bis 18 Jahren
vorgelegt werden muss!
Gültigkeitsdauer
Der Personalausweis als auch der Reisepass haben für Kinder eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren.
ABER ACHTUNG!
Sollte sich Ihr Kind innerhalb dieser sechs Jahre so verändern, sodass die Identifizierung vor Ablauf des Ausweisdokuments nicht mehr möglich ist, so muss ein NEUES Ausweisdokument beantragt werden.
Dies liegt in eigener Verantwortung der Eltern.