Rasenmähen an einem Sonntag, Renovierungsarbeiten an einem Feiertag, laute Musik, Hundegebell.
All diese Tätigkeiten führen nicht selten zu Ärger unter Nachbarn und im schlimmsten Fall zu einem ausgewachsenen Nachbarschaftsstreit. Damit es erst gar nicht dazu kommt, gibt es gesetzliche Ruhezeiten.
Welche Ruhezeiten in Bayern eingehalten werden müssen:
• tägliche Nachtruhe: 22 Uhr bis 6 Uhr morgens
• Sonn- und Feiertag: den ganzen Tag
• Samstag: außer tägliche Nachtruhe keine speziellen Ruhezeiten (sofern es sich nicht um einen Feiertag handelt)
Ausnahmen gibt es für Maschinen, die Lärm verursachen. Dies ist in der Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung geregelt. Demnach dürfen in Wohngebieten z.B. Rasenmäher nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20 Uhr und 7 Uhr betrieben werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird.
Für besonders laute Geräte wie Laubbläser oder Laubsauger gelten für die Nutzung in Wohngebieten strengere Regeln. Sie dürfen nur in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr betrieben werden, an Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung verboten.
Auch für laute Musik 🎶oder Feiern gibt es Ruhezeiten, diese sind von 22 Uhr bis 6 Uhr geregelt.
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Dazu sei noch gesagt: Wenn man nicht gerade an einem einsamen Fleckchen Erde lebt, muss man hin und wieder mit einem gewissen Lärmpegel zurechtkommen. Damit man sich jedoch nach einem langen Tag oder einer anstrengenden Woche ausruhen und ohne Lärmbelästigung schlafen kann, ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt.
Also Bitte: Passen wir aufeinander auf, besonders auf unsere Nachbarn – dann gelingt das Zusammenleben in unserer schönen Gemeinde problemlos!