Waren Sie am 1.1.2022 Besitzer einer Immobilie, eines Grundstückes?
Dann müssen Sie bis 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Jede Privatperson wurde bereits vom Finanzamt angeschrieben und darüber informiert. Die Erklärung kann entweder über www.elster.de erfolgen, beim Steuerberater oder mit den Formularen, die Sie bei uns im Rathaus abholen können.
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